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Blick: „Alt-Bundesrat: «Diese Lex wird mich überleben»“

© Blick; 14.08.2007; Nummer 186; Seite a10

Ausverkauf der Heimat? Widerstand gegen Abschaffung der «Lex Koller»

Alt-Bundesrat: «Diese Lex wird mich überleben»

VON GEORGES WÜTHRICH

BERN. Der erfahrene Kämpfer gegen den Ausverkauf der Heimat gibt den Aufhebungs-Wünschen des heutigen Bundesrates keine grosse Chance. Alt-Bundesrat Arnold Koller (73) sagt: «Die Lex Koller wird mich überleben!»

Inhaltlich sagt der frühere Appenzeller Bundesrat nichts zur geplanten Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken für Ausländer, kurz Lex Koller.

Koller hat sich das beim Ausscheiden aus dem Bundesrat im Jahre 1999 geschworen. Aber zwischen den Zeilen ist aus diesem Satz doch einiges herauszulesen…

Der frühere Justizminister hat am eigenen Leib erfahren, wie sehr das Stimmvolk an diesem Gesetz hängt. 1994 hiess es ein Referendum der Schweizer Demokraten gegen eine Lockerung gut, die Koller damals wollte.

«Ich habe das Parlament noch gewarnt, dass das kein leichter Gang wird», sagt Koller im Nachhinein gegenüber BLICK.

Kein Blatt, wie gewohnt, nimmt Kollers früherer Amtskollege Otto Stich (80, Bild) vor den Mund. Stich hat am Wochenende angekündigt, dass er das Referendum gegen die Aufhebung der Lex Koller unterstützt.

Direkt nimmt er den heutigen Justizminister unter Beschuss, der die Aufhebung der Lex Koller vorantreibt. Bundesrat Christoph Blocher (66) kenne nichts: «Geschäft ist Geschäft, auch wenn Grund und Boden ins Ausland verscherbelt wird.»

Auch Stichs Partei, die SP, wird nicht geschont: «Sie sollte besser nachdenken, bevor sie Entscheidungen trifft.»

Die Stich-Partei hat sich noch nicht entschieden, ob sie das Referendum der äussersten Rechten unterstützen will, wenn es zustande kommt.

SP-Präsident Hans-Jürg Fehr (59) setzt einen fundamental anderen Akzent: «Wir müssen die Spekulation an der Wurzel bekämpfen, auch wenn sie von Schweizern betrieben wird», sagt Fehr gegenüber BLICK. In diesem Sinne sei die Lex Koller ein zahnloser Papiertiger.

Es brauche griffigere Instrumente gegen die Spekulation auf allen Stufen: Gemeinde, Kanton, Bund.

· Es darf kein Bauland gehortet werden. Wer nicht baut, dem wird das Land wieder ausgezont.

· Grundstückgewinne müssen zu einem rechten Teil abgeschöpft werden.

 

Der Ausverkauf hat viele Namen

BERN. Seit mehr als 40 Jahren begleitet uns der Ausverkauf der Heimat als politisches Thema. Die Regelungen wurden nach den Bundesräten benannt, die gerade involviert waren.

  • 1961 Lex von Moos. Der Grundstückerwerb durch Ausländer wird bewilligungspflichtig.
  • 1972 Lex Celio. Der Verkauf an Ausländer wird in der überhitzten Konjunktur zeitweise ganz untersagt.
  • 1974 Mit der Lex Furgler gerät der Zweitwohnungsbau ins Visier.
  • 1983 Lex Friedrich. Der Ferienwohnungs-Verkauf wird kontingentiert. Der Immobilienhandel für Ausländer wird verboten.
  • 1997 Die Lex Koller tritt in Kraft. Um die Wirtschaft anzukurbeln, wird ausländischen Investoren die Ansiedlung in der Schweiz erleichtert. Acht Jahre später wird die Bewilligungspflicht für den Aktienerwerb an Immobiliengesellschaften aufgehoben.