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Medienmitteilung des Komitees ProLexKoller

Medienkonferenz des Komitees „Pro Lex Koller“

Teilnehmende:
Jacqueline Badran, Christian Ulrich, Balthasar Glättli

Medienmitteilung vom 23. August 2007

Welche Auswirkungen hat die mögliche Aufhebung der Lex Koller? Inwiefern sind Mieten, Steuersubstrate, Immobilienpreise, Vorsorgeeinrichtungen und Wohnbaugenossenschaften betrofffen? Diese und weitere Fragen beschäftigen das Komitee „Pro Lex Koller“, das von der Bundesverwaltung fundiertere Analysen fordert um die Interessen beispielsweise der Mieter, Hauseigentümer und Vorsorgeeinrichtungen zu schützen.

Das in den letzten Wochen formierte überparteiliche Komitee „Pro Lex Koller“ präsentierte heute Morgen im Detail seine Bedenken bezüglich einer möglichen Abschaffung der Lex Koller. Dabei spielen insbesondere auch die Be-sonderheiten der Bodenökonomik sowie des Schweizerischen Immobilien-marktes eine entscheidende Rolle. „In einem Land von Mietern und – insbesondere in den Ballungszentren – sehr knappem Boden müssen die Auswir-kungen von zusätzlich in den Markt strömendem Kapital unbedingt detailliert analysiert werden“, so Jacqueline Badran, Initiantin und Präsidentin des Komitees.

Das Komitee kritisiert die Botschaft zur Aufhebung der Lex Koller aus dem Departement Blocher vom Juli 2007 als beispiellos unsorgfällig und unvollständig.

Das Komitee befürchtet insbesondere, dass sich infolge zusätzlicher, ausländischer Nachfrage nach Boden und Immobilien die Immobilienpreise und da-mit möglicherweise die Mietpreise markant erhöhen könnten, womit den Haushalten wichtiges verfügbares Einkommen für den Konsum verlorgen geht. Daneben gilt es auch, die Auswirkungen bezüglich Eigenheim-Preisen, Eigenmietwerten und Steuersubstrat zu evaluieren, und weitere volkswirtschaft-liche, sowie gesellschaftspolitische Folgen zu bedenken. Insbesondere die bestehenden Eigenheim-BesitzerInnen dürften die grossen Verlierer sein. Zudem stellt sich die Frage, ob die Geldwäscherei-Gesetzgebung ausreichend ist, wenn eine Öffnung des Immobilienmarktes erfolgt.

Das Komitee ist klar der Ansicht, dass die Bundesverwaltung zu diesen Fra-gen Antworten zu liefern hat. „Diese wichtigen Fragen dürfen nicht in einem Nebensatz oder überhaupt nicht in der Botschaft des Bundesrates abgehan-delt werden“ fordert Jacqueline Badran. Erst mit der sorgfältigen Analyse und mehr Klarheit über die Auswirkungen einer Aufhebung der Lex Koller könne das Parlament seine Beratungen aufnehmen. „Wir wollen unbedingt vermeiden, dass Mieterinnen und Mieter, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Wohnbaugenossenschaften oder Pensionskassen von den Auswirkungen einer Schweiz ohne Lex Koller überrollt und bestraft werden“ so Jacqueline Badran.

Das Komitee wird sich entsprechend dafür stark machen,
– dass die Botschaft des Bundesrates in der heutigen Form an das Departement Blocher zurückgewiesen wird.
– Ebenso ist der Immobilienhandel dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen, was bisher nicht in der entsprechenden Botschaft vom Juni dieses Jahres vom Departement Merz vorgesehen ist.
– Das Komitee fordert vom Hauseintümerverband eine umgehende Prüfung ihrer bisherigen Position.
– Gleichzeitig fordert es den offenen, konstruktiven Dialog zwischen allen beteiligten Akteuren auf politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Ebene.

Für Fragen steht zur Verfügung:

Jacqueline Badran, Präsidentin Komitee „Pro Lex Koller“, SP Gemeinderätin Zürich
Jacqueline.badran@zeix.com
044 247 78 78

Weitere Informationen sowie die detaillierte Mediendokumentation auf: www.prolexkoller.ch