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Zweitwohnungs-Initiative: Zwingendes Ja aus Sicht einer skilehrenden Ökonomin

Die Initiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen“ verlangt eine künftige Begrenzung der Zweitwohnungen auf 20%.

Sie finden das zu extrem? Zu wenig flexibel?

Extreme Zunahme der Zweitwohnungen und Versieglung des Bodens

Ich nicht. Extrem ist nämlich die hohe  Zunahme der Zweitwohnungen von jährlich 8‘000 Wohnungen (davon 5000 im Berggebiet). Zwischen 1980 und 2000 nahmen die Zweitwohnungen in den Kantonen zwischen 20 und 400% zu. Jede Sekunde wird in der Schweiz  ein Quadratmeter Boden zubetoniert und zwar seit Jahrzehnten. DAS ist extrem.

Im Bodenpreis-Zwang gefangen

Die Initiativ-Gegner sagen, dass die Problematik erkannt sei aber die Forderung zu starr  und extrem sei. Viele andere raumplanerische  Massnahmen  würden ja nun auf Grund der Revision des Raumplaungsgesetzes freiwillig unternommen.

Mit Verlaub – aber das kann gar nicht funktionieren. Warum? Hier ein Beispiel aus Celerina (mit rund 70% Zweitwohnungen) im wunderschönen Oberengadin. Dort habe ich als Stammskilehrerin 16 Winter lang Skischule unterreichtet.

Vor 3 Jahren verkaufte eine stadtzürcher Stiftung für Ferienheime ein reisen Haus mitten im Dorf an bester Lage. Sie musste angeblich, um ihre Stiftungsfinanzen zu sichern, an den Meistbietenden verkaufen. Einige Einheimische hatten sich auch beworben. Verkauft wurde sie zum Maximalpreis an einen Lokalfürsten. Dieser macht selbstredend millionenteure Zweitwohnungen daraus, denn anders können die hohen Kapitalkosten gar nicht mehr hereingeholt werden. Ein Hotel daraus zu machen würde niemals rentieren und auch Wohnngen für Einheimische könnten nie Mietpreise erzielen, die den hohen Kaufpreis decken.

Und genau dieser Mechanismus macht es aus, dass die Akteure in einer Bodenpreisfalle stecken. Heute ist es zum Beispiel oftmals nötig Hotels quer zu Subventionieren mit einem Anteil Eigentumswohnungs. Einziger Grund: die hohen Bodenpreise zu refinanzieren (und die hohen Gewinnerwartungen zu finanzieren).

Die extrem hohen Bodenpreise zwingen zur Erstellung von Eigentumswohnungen. Und ganu deshalb werden freiwiliige Massnahmen niemals greifen. Und genau deswegen braucht es die Zweitwohungs-Initiative: Sie bietet den nötigen Zwang, um aus dieser Zwangsspirale auszusteigen.

Mit der Initiative hätte der Lokalfürst niemals den hohen Preis gezahlt und er hätte Wohnungen für die Enheimischen bauen können oder ein Hotel.

Kein Baustopp

Am Beispiel Celerina kann man auch schön aufzeigen wie verlogen das Baustopp-Argument der Initiativ-Gegner ist.Die Einheimischen brauchen dringend Wohungen; viele Familien leben heute schon in normen ökonomischen Druck und haben zwei bis vier Jobs; zur Zeit wandern sie ab – ganz aus dem Tal oder ins Unterengadin wo es noch teilweise zahlbare Eigentums- oder Mietwohnungen gibt. Das erkaufen Sie sich aber mit langen Anfahrtswegen und oft einem zweiten Auto.  Würde die Initiative angenommen, würde endlich für die Einheimischen gabaut und vermehrt warme Betten in Hotels.

Wenige Verlierer und ganz viele Gewinner

Klar, die Bodenpreise würden deutlich sinken und die Landeigentümer wären die Verlierer der Vorlage, aber das wären auch die Einzigen. Die Preise für bestehende Zweitwohnungen würden dagegen steigen un deren Eigentümer gewinnen.

Vor allem aber die Einheimischen, die Menschen, die für den Tourismus oft mit schlechten Löhnen arbeiten, wären die grosse Gewinnerinnnen der Voralge. Der Tourismus ganz generell und natürlich die Natur und die Landschaft wären die grossen Gewinnerinnen. Das heisst wir alle würden gewinnen, denn wer will schon in halbe Geisterstädte und zubetonierte Landschaften in die Ferien?

Deshalb ist ein klares JA zur Zweitwohnungsinitiative zwingend: Ein Zwang, um den Zweitwohnungszwang zu  beenden.

 

Weitere Argumente sind hier zu finden:

http://www.zweitwohnungsinitiative.ch/

Ach und übrigens: es geht auch anders:

Zweitwohnungsbau: Es geht auch anders

Acht Prozent. Das ist die Zulassungsgrenze für neue Zweitwohnungen in Tirol. Konkret: das Raumordnungsgesetz des österreichischen Bundeslandes enthält ein Verbot der Schaffung neuer Zweitwohnsitze in Gemeinden mit über 8 Prozent Freizeitwohnsitzanteil. Die Gesetzgebung der erfolgreichen Touristik-Destination Tirol ist damit deutlich strenger als die Vorgaben der Zweitwohnungsinitiative, welche die Zulassungsgrenze bei 20 Prozent vorsieht. Behauptungen der Gegner, die Zweitwohnungsinitiative gehe zu weit, entbehren jeder Grundlage.