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Replik von Hans Egloff zur Lex Koller NZZ a.Sonntag (Medienspiegel)

Hier die  Replik von Hans Egloff (Nationalrat SVP und Präsident des Hauseigentümerverbandes) auf meinen externen Standpunkt in der NZZ am Sonntag vom 10. Juni 2012:

http://badran.ch/2012/06/die-lex-koller-noetiger-denn-je-nzz-a-s-medienspiegel/

Schade, dass er nicht wirklich auf meine Argumente eingeht – und in der Zweitwohnungsdebatte verharrt. Die Lex Koller ist kein raumplanerisches Thema, sondern löst ein Immobilienmarkt-Problem.

 

Publiziert in der NZZ am Sonntag – 1. Juli 2012 – in der externe Standpunkt:

Die Lex Koller ist ein alter Zopf, er gehört abgeschnitten!

Mit der Zweitwohnungsinitiative ist die Lex Koller überflüssig und schädlich geworden. Denn gerade ausländische Investoren könnten den Mietwohnungsbau fördern, schreibt Hans Egloff

Am 10. Juni hat Jacqueline Badran hier
zum Thema Raumplanung Stellung genommen. Der Titel «Der Boden soll jenen gehören, die hier leben und arbeiten» mutet für bürgerliche Politiker geradezu grotesk an. Gerade die Linken, Grüne und grünliberale Kreise und Teile der CVP haben in der letzten Session bei der Revision zum Raumplanungsgesetz bewiesen, was sie darunter verstehen. Nicht nur soll eine Mehrwertabgabe eingeführt werden, Bauzonen müssen zurückgezont und Eigentümer können zur Überbauung eines Grundstückes vom Staat gezwungen werden.

Teilweise hat diese Revision sozialistische Züge angenommen, werden doch die Eigentumsrechte massiv eingeschränkt. Man will das Bauen auf jeden Fall einschränken, obwohl die Schweiz laut neuster offizieller Statistik nur 8 Prozent Siedlungsgebiet (inkl. Strassen und Bahnen) aufweist.

Die Hauptursachen für den grossen Bauboom haben die gleichen Kreise zu verantworten, weil sie für eine vollständige Personenfreizügigkeit eintraten. Dass viel mehr Leute den Weg in die Schweiz fanden und so den Wohnungsmarkt richtig überrollten, davon wollen die Linken nichts mehr wissen. Der Hauptverbrauch an mehr Boden ist auf die immer grösseren Ansprüche jedes einzelnen Bewohners zurückzuführen. Jede Person in der Schweiz brauchte in den letzten 20 Jahren 10 Quadratmeter Wohnfläche mehr für den Lebens-Komfort! Das ist etwa zweimal die Fläche des Zugersees, welche für unseren Luxus zubetoniert wurde. Also müssen sich alle Bewohner der Schweiz bewusst sein, dass die meisten von ihnen am Mehrverbrauch beteiligt sind. Es braucht deshalb neue Regeln in der Raumplanung – doch vernünftige, die von den Kantonen und Gemeinden geprägt sind.

Die verlorene Abstimmung über den Zweitwohnungsbau zeigt, dass die Schweiz in Sachen Raumplanung gespalten ist. Niemand wehrte sich aktiv gegen die Vorlage. Das rächte sich am Abstimmungssonntag: Sie ergab ein Zufallsmehr, das es aber zu respektieren gilt. Dass viele Parteifreunde von Nationalrätin Badran selber eine Zweitwohnung besitzen, wird tunlichst verschwiegen. Es passt nicht ins Bild von grünen und linken Politikerinnen. Die Ausgestaltung zur Zweitwohnungsinitiative liegt nun vor; damit muss und kann man leben.

Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen
im Ausland (Lex Koller) dagegen geht in seinen Ursprüngen auf die 1960er Jahre zurück. Es steht heute zur Debatte, weil es für Ausländer diskriminierend wirkt und den Immobilienmarkt behindert.

Personen, die im Ausland wohnhaft sind, ist es wegen der Lex Koller nur mit einem komplizierten Bewilligungsverfahren möglich, Grundstücke in der Schweiz zu erwerben oder sich daran zu beteiligen. Im Bereich der Wohnimmobilien ist der Erwerb faktisch unterbunden. Für Zweitwohnungen in Ferienregionen besteht jedoch ein Kontingent von schweizweit 1500 Wohnungen pro Jahr. Die EU- und Efta-Staaten kennen mit wenigen Ausnahmen für Ferienwohnungen keine solchen Regelungen.

Von Anhängern der Lex Koller wird gebetsmühlenartig repetiert, dass bei einer Abschaffung dieses Gesetzes mit einer starken Zunahme des Zweitwohnungsbaus im Alpenraum zu rechnen wäre und viele kalte Betten entstünden. Mit der Verfassungsbestimmung zum Zweitwohnungsbau, die im März vom Volk angenommen wurde, ist das Argument jedoch nicht mehr stichhaltig. Damit ist nämlich in den meisten Gemeinden der Schweizer Alpen der Bau von unbewirtschafteten Zweitwohnungen untersagt. Das Hauptargument für die Lex Koller ist weggefallen. Eine Revision des Gesetzes oder dessen Abschaffung ist angezeigt.

Die Lex Koller behindert nämlich den Handel mit Grundstücken und Liegenschaften ganz allgemein. Durch ihre Aufhebung könnten Personen im Ausland ohne aufwendiges Bewilligungsverfahren auch Bauland und Wohnliegenschaften als Kapitalanlagen erwerben. Diese ausländischen Investitionen in den Wohnungsbau würden das vielerorts knappe Angebot an Mietwohnungen verbessern. Ziel dieser Käufer ist dabei nicht die Spekulation, sondern die sichere Anlage. Für sie zählt vorab der Inflationsschutz. Ein zwar moderates, aber stetiges Mietzinseinkommen ist ihnen wichtiger als der schnelle Kauf und Verkauf.

Mit der Abschaffung der Lex Koller würde auch die Behinderung des Erwerbs von Liegenschaften durch Schweizer in einigen europäischen Ländern endlich wegfallen. Italien beispielsweise hat der Schweiz auf diese Weise die Diskriminierung in der Lex Koller vergolten. Schweizer, die nicht in Italien ihren Wohnsitz haben, dürfen dort kein Wohnhaus mit mehr als 200 Quadratmetern Wohnfläche erwerben. Solche gegenseitigen Behinderungen sollten längst der Vergangenheit angehören.

Die Lex Koller ist ein alter Zopf, er gehört abgeschnitten. Ich bin überzeugt, dass die Schweiz mit der Zeit wieder eine liberalere Raumplanung einführen wird. Die Aussichten werden uns über kurz oder lang wieder dazu zwingen. Mit Frau Badran kann ich schliessen: «Versprochen!»

 

 

 

Hans Egloff

Hans Egloff, 52, ist seit letztem Herbst Nationalrat und seit dem 22. Juni 2012 neuer Präsident des Hauseigentümerverbandes (HEV) Schweiz. Er führt als selbständiger Rechtsanwalt eine Kanzlei im Zürcher Seefeld. Der Jurist sass
als SVP-Vertreter von 1995 bis 2011 im Zürcher Kantonsrat.