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Neue Luzerner Zeitung: «Das ist kein Ausverkauf der Heimat»

© Neue Luzerner Zeitung; 13.08.2007; Seite 5

Gabi Huber, FDP-Nationalrätin (Uri)

«Das ist kein Ausverkauf der Heimat»

Für die Urner FDP-Nationalrätin Gabi Huber ist die Aufhebung der Lex Koller kein Problem. Matchentscheidend seien die Massnahmen in den Gemeinden und Kantonen.
Interview von Jürg Auf der Maur

Tourismuspolitiker müssten aufgeschreckt sein. Die Aufhebung der Lex Koller führt zum Ausverkauf der Heimat.

Gabi Huber: Nicht nur die Parlamentariergruppe Tourismus und Verkehr, auch die FDP befürwortet die Aufhebung dieses Gesetzes. Die Gegner sprechen nur immer von drohendem Wildwuchs und von Ausverkauf der Heimat. Das wird aber nicht der Fall sein, weil die Vorlage Kantone und Gemeinden verpflichtet, flankierende Massnahmen zu beschliessen. Das ist matchentscheidend.

Das ist ja genau der Kernpunkt der Kritik. Jeder Kanton wird künftig machen, was er will.

Huber: Die Raumplanung liegt abgesehen von den Grundsätzen, die der Bund festlegt, in der Kompetenz der Kantone. Die Kantone müssen in den Richtplänen neu jene Gemeinden und Regionen bezeichnen, in denen besondere Massnahmen zur Sicherstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Erst- und Zweitwohnungen notwendig sind. Innerhalb von drei Jahren sind Strategien und Massnahmen für diese Gebiete zu erarbeiten und umzusetzen. Erst dann wird die Lex Koller aufgehoben.

Sie haben also keine Angst, dass die Schweiz völlig überbaut wird und damit ihre Schönheit verliert? Damit verliert doch der Tourismus einen Joker.

Huber: Es wurde ja schon viel überbaut in der Schweiz, obwohl seit 40 Jahren die Lex Koller gilt. Wenn jetzt die Lex Koller aufgehoben wird, ändert das nichts. Es wird bestimmt nicht zu einer Verschlechterung kommen.

Ganze Dörfer bestehen aus Zweitwohnungen?

Huber: Das ist ein Problem. Aber auch das hat mit der Aufhebung der Lex Koller nichts zu tun. Diese regelt einzig den Verkauf von Zweitwohnungen an Ausländer. In der Schweiz sind aber 83 Prozent der Zweitwohnungen im Besitz von Schweizern.

Spricht bei Ihnen einfach die Urnerin, die das Sawiris-Projekt in Andermatt nicht gefährden will?

Huber: Ich bin Urnerin, und ich stehe hinter dem Sawiris-Projekt. Dem ist so. Mit der Aufhebung der Lex Koller hat das aber keinen Zusammenhang, weil das Sawiris-Projekt sowieso einer Ausnahmeregel untersteht.

Von aussen erinnert die Euphorie über das Grossprojekt in Andermatt etwas an Dürrenmatts «Besuch der alten Dame»: Das Geld lockt und bringt ein ganzes Dorf aus dem Häuschen.

Huber: Das sehe ich überhaupt nicht so. Das Sawiris-Projekt ist eine grosse Chance für Andermatt, das Urserntal und den ganzen Kanton Uri. Jetzt ist Herr Sawiris selber gefordert, nachdem Bund und Kanton grosse Vorarbeit geleistet haben.

Die Porta Alpina ist höchst umstritten. Wie wird das in der parlamentarischen Tourismusgruppe beurteilt?

Huber: Die Gruppe besteht aus fast 100 Parlamentariern. Da ist es klar, dass es keine einheitliche Meinung gibt. Ich kann nur meine persönliche Meinung erklären: Ich selber bin eher skeptisch, vor allem was den Betrieb betrifft. Als Laie leuchtet mir der Vergleich ein, die Porta Alpina sei wie eine Postautohaltestelle mitten in einem Strassentunnel. Wenn wir schon die erste Flachbahn durch die Alpen bauen, darf diese nicht im Betrieb gestört werden. Das ist für mich absolut zentral.

Dem Schweizer Tourismus geht es wieder besser.

Huber: Wir sind auf einem guten Weg. Ich bedaure aber, dass der Bundesrat die Koordination der verschiedenen in der Standortförderung tätigen Organisationen nicht wie angekündigt umgesetzt hat. Hier bestehen weiterhin Konzentrationsmöglichkeiten. Doch die Zusammenarbeit muss auch in den Kantonen und in den verschiedenen Regionen verbessert werden. In einer globalisierten Welt können Einzelkämpfer im Tourismus nicht überleben.

Da besteht ja vor allem in der Zentralschweiz noch grosser Handlungsbedarf. Die Bereitschaft von kleineren Regionen zur Zusammenarbeit mit Luzern ist häufig beschränkt.

Huber: Genau deshalb sage ich, dass in diesem Bereich Verbesserungen nötig sind. Zusammenarbeit ist der einzige Weg, der Erfolg bringen wird. Wichtig ist aber auch, dass die Politik die Rahmenbedingungen nicht verschlechtert. Deshalb wehren wir uns mit Händen und Füssen gegen die Absicht, die Visa-Gebühren einseitig zu erhöhen, obwohl die Schweiz noch nicht dem Schengenraum angehört.

Wieso?

Huber: Wenn die Gebühren für die Schweiz gleich teuer sind wie für alle Länder der Europäischen Union zusammen, dann haben unsere Anbieter ein grosses Problem. Dann besteht die Gefahr, dass die ausländischen Gäste auf einen Besuch in der Schweiz vorerst verzichten.

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Lex Koller

Der Überfremdung entgegentreten

Am 1. Januar 1985 trat das unter dem Namen Lex Koller (auch Lex Friedrich) bekannte Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland in Kraft. Ziel ist es, durch eine Beschränkung des Erwerbs von Grundstücken durch Personen im Ausland der Gefahr einer Überfremdung des einheimischen Bodens entgegenzuwirken. Im Juli wurde nun seitens des Bundesrats eine Aufhebung dieses Bundesgesetzes initiiert. Dafür sollen flankierende raumplanerische Massnahmen zum Schutze der Tourismusregionen vor einem unerwünschten Bauboom schützen.
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Weitere Informationen beim Bundesamt für Raumentwicklung: www.are.admin.ch

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Alt Bundesrat Otto Stich will die «Lex» behalten

Der frühere SP-Bundesrat Otto Stich setzt sich für die Lex Koller ein. Das Thema sei wichtig, weil es Auswirkungen auf alle Mieter und den Mittelstand haben werde, sagte Stich in der «SonntagsZeitung». Bei einer Aufhebung der Lex Koller würden riesige Geldmengen aus dem Ausland in die Schweiz fliessen. Das Ziel seien Spekulationsgewinne und Steuerersparnisse, auch durch die Investition von Schwarzgeld. Die Mietpreise würden dadurch in die Höhe getrieben. «Ich wüsste nicht, was daran wünschenswert sein sollte», sagte Stich.

Auch eine Kritik an der SP
Seine Partei, die SP, habe die Auswirkungen offenbar falsch analysiert, sonst wäre sie nicht für eine Abschaffung, sagte Stich. Die Auswirkungen seien schlicht unterschätzt worden. Es stimme auch nicht, dass die Lex Koller Ausländer diskriminiere und gegen bilaterale Abkommen mit der EU verstosse.