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Sanfte Kehrtwende bei der SP zur Lex Koller

Die SP beschliesst eine Rückweisung der Lex Koller. Immerhin.

Ich begrüsse dies als Schritt in die richtige Richtung. Dies schafft die nötige Zeit für einen Diskurs, um eine Boden- und Immobilienpolitik zu erarbeiten, die diesen Namen verdient. Es wird für die SP kein besseres Zeitfenster geben, um Mehrheiten für antispekulative Instrumente zu finden.

Allerdings verkennt die SP noch eines: Für die Lex Koller gibt es keinen Ersatz, denn es ist das einzige Instrument, dass nachfrageseitig wirkt. Nur sie schränkt die Nachfrage nach Boden- und Immobilien, wirksamer als angenommen, ein. Immerhin werden dadurch einerseits Milliardenschwere Immobilienfonds, Hedgefonds, RIET-Gelder, sowie Private Equity vom Markt der Wohnimmobilien ferngehalten. Andererseits werden hunderte Millionen von vermögenden Privatpersonen ferngehalten, die zur Verwendung für den Zweit- und Drittwohnsitz (vor allem in den attraktiven Städten und Agglomerationen) in die Schweiz fliessen würden. Eine erhöhte Nachfrage wirkt unbestritten preistreibend und würde definitiv zu einer flächendeckenden Erhöhung der Immobilien- und Bodenpreise führen.
Die Raumplanung, die sogenannten flankierenden Massnahmen zur Abschaffung der Lex Koller, regelt das Angebot. Diese Massnahmen wirken angebotsseitig und schränken die Nutzung des Bodens ein. Diese Massnahmen wirken ebenso preistreibend.

Also: es braucht definitiv beide Massnahmen: Die Raumplanung zur Eindämmung der Zersiedelung und die lex Koller zur Eindämmung der Nachfrage. Die Folge einer Aufhebung bei gleichzeitiger Eindämmung der Angebotsmöglichkeiten würde zu einer Katasrophe führen. Das Verhältnis von Volkseinkommen zu Immobilienpreisen würde stark sinken, die Verschuldung würde steigen und die Empfindlichkeit gegenüber Zinsen erhöhrt werden. Es würde eine Umverteilung vom Konsumsektor zum Immobiliensektor stattfinden in Milliardenhöhe und das Binnenwachstum empfindlich stören.

Die Lex Koller muss bleiben und in ihrer Anwendung verschärft werden.

Hier die Medienmitteilung der SP Schweiz

08.09.2007 | SP wird das Geschäft an den Bundesrat zurückweisen, damit bessere Massnahmen gegen den Zweitwohnungsbau und überhaupt Massnahmen gegen die Auswirkungen der Spekulation auf die Mieten in den städtischen Gebieten erarbeitet werden

SP-Fraktion: Lex Koller nur gegen wirksamere Massnahmen aufheben
„Die Lex Koller ist veraltet und diskriminierend. Trotzdem kommt für die SP Schweiz eine Aufhebung ohne wirksame Massnahmen gegen die Spekulation, und zwar nicht nur in den Tourismusgebieten, sondern auch in den Städten und Agglomerationen, nicht in Frage. Die SP-Fraktion wird das Geschäft an den Bundesrat zurückweisen, damit er griffige Massnahmen erarbeitet“, erklärte am Samstag in Neuenburg Fraktionschefin Ursula Wyss an der Vorbereitungssitzung der SP-Fraktion für die Herbstsession. Bereits heute ist die Situation in gewissen Gebieten für die Mieterinnen und Mieter untragbar. Mit einer Aufhebung der Lex Koller ohne Einführung anderer Massnahmen würde der Spekulationsdruck in den Städten und Agglomerationen zusätzlich stark zunehmen, was die Nachfrage nach Immobilien, die Preise und die Mietzinse nach oben ziehen würde.

Oberstes Ziel der SP ist, die Spekulation zu verhindern. Dieses Ziel lässt sich weitgehend nicht (mehr) über die Lex Koller lösen. Die Lex Koller übe aber eine gewisse Bremswirkung aus, wurde betont. Für die SP kommt eine Aufhebung der Lex Koller ohne effizientere Massnahmen nicht in Frage – und auf keinen Fall ohne jegliche Massnahme, wie von Bundesrat Blocher ursprünglich vorgeschlagen. Kantonale Lösungen, wie für die Eindämmung des Zweitwohnungsbau vom Bundesrat geplant, reichen nicht aus. Der Bund muss eine Kontingentierung für gewisse Gebiete prüfen. In den Städten und Agglomerationen müssen Massnahmen zur Eindämmung der Mieten und zum Schutz der Mieterinnen und Mieter getroffen werden.