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Kolumne #Korrigendum – Wenn Journalisten die Expertise fehlt – zur Debatte über Waffenwiederausfuhren und Neutralität

Kolumne: Badrans #Korrigendum
publiziert in der Sonntagszeitung (und Tamedia-online) 4.2.2023

Wenn den Journalisten die Expertise fehlt

Waffenausfuhren sind die Achillesferse der Neutralität. In den Medien kann man sich kaum sachlich darüber informieren.

 

Jacqueline Badran

Definiert Christoph Blocher, was Neutralität ist? Flyer der neuen Initiative.
Definiert Christoph Blocher, was Neutralität ist? Flyer der neuen Initiative.
Foto: Keystone

Ach, wie mich der «Quoten-Sammel»-Journalismus nervt. Jemanden um eine Meinung bitten, eine Gegenmeinung einholen und schon ist der Artikel fertig. Schnell und billig. Und vermeintlich ausgewogen. Noch schlimmer wirds, wenn die Aneinanderreihung von Behauptungen Grundlage von sogenannten Einordnungen und Kommentaren wird. Immer belanglos und oft irreführend. Der strukturell bedingte Abbau des Spezialisierungsgrads im Journalismus ist besonders stossend, wenn es um die Vermittlung komplexer, aber demokratiepolitisch wichtiger Themen geht wie aktuell die Neutralitätsdebatte. Wenn gesagt wird, was jemand behauptet, statt zu sagen, was ist, definiert dann Christoph Blocher, der in der Weltordnung des vorletzten Jahrhunderts verharrt, was Neutralität ist?

Die Frage, ob die Schweiz erlauben soll, bereits verkauftes Kriegsmaterial an die Ukraine weiterzugeben, ist tatsächlich komplex und hoch emotional. Jetzt wurde ausgerechnet von den wenig differenzierten Neutralitäts-Verfechtern ein Trick erfunden, um Wiederausfuhren von Kriegsmaterial an «demokratische» Staaten zu ermöglichen. Es wird behauptet, das sei neutralitätsrechtlich problemlos. Dazu sei das Waffenexportgesetz (das kürzlich in Bezug auf indirekte Lieferungen in Krisengebiete gegen ihren Willen verschärft wurde) wieder zu lockern und eine Fünfjahresfrist einzuführen.

Natürlich geht es beim neuen Vorschlag nicht etwa um Hilfe an die Ukraine, sondern um die Begünstigung unserer Rüstungsindustrie.

Natürlich geht es dabei nicht etwa um Hilfe an die Ukraine, sondern um die Begünstigung unserer Rüstungsindustrie. Der Vorschlag ist ein inakzeptabler grober Verstoss gegen das neutralitätsrechtliche Gleichbehandlungsgebot bei Waffenausfuhren. Zeit für einen Blick auf die moderne Konzeption der Neutralität.

Das Neutralitätsrecht stammt aus einer Zeit, als die Weltordnung der Doktrin der «Balance of Power» folgte, also des Gleichgewichts der Mächte. Vereinfacht gesagt: Niemand sollte so stark werden, dass er die Alleinherrschaft über Kontinental-Europa erringen kann. Krieg war ein legitimes Mittel der Politik, der völkerrechtlich im «ius in bello» («das Recht im Krieg») codiert war und ist: dem humanitären Völkerrecht mit dem Haager Abkommen (wozu auch das Neutralitätsrecht gehört) und den Genfer Konventionen. Gegenüber den kriegsführenden Allianzen konnte man neutral sein.

Nach den unfassbar schrecklichen Weltkriegen änderte mit dem Völkerbund und besonders mit der UNO die Doktrin. Das System der «kollektiven Sicherheit» löste die «Balance of Power»-Doktrin ab, und der Angriffskrieg wurde geächtet. Völkerrechtlich wurde dies im «ius ad bellum» («das Recht zum Krieg») mit einem allgemeinen Gewaltverbot in der UNO-Charta codiert sowie dem Gebot, dass sich alle gegen den Aggressor verbünden. Für das Neutralitätsrecht hat das schwerwiegende Implikationen: Denn gegenüber der Ächtung des Kriegs kann man nicht neutral sein.

Mittelfristig ist das Neutralitätsrecht an das System der kollektiven Sicherheit ohnehin anzupassen.

Dies gilt insbesondere dann, wenn nach UNO-Recht der Fall der kollektiven Sicherheit eintritt, also ein Angriffskrieg vorliegt, gegen den sich alle anderen verbünden. Daran ändert die dysfunktionale Vetomacht der Siegermächte (in diesem Fall Russland) nur formal etwas oder, wenn man will, völkerrechtlich im engeren Sinne. Formal braucht es zur Feststellung eines Angriffskriegs einen Beschluss des Sicherheitsrats oder eine Zweidrittelmehrheit der Generalversammlung.

Die Schweiz pflegt die sogenannt «differenzielle Neutralität», die im Rahmen der kollektiven Sicherheit Wirtschaftssanktionen übernimmt, nicht aber militärische. Waffenausfuhren sind deshalb die Achillesferse der Neutralität. Aufbauend auf der Konzeption der kollektiven Sicherheit haben Exponenten der SP deshalb einen Vorschlag präsentiert, die Nichtwiederausfuhr-Erklärung von Kriegsmaterial dann aufzuheben, wenn durch den UNO-Sicherheitsrat oder von einer Zweidrittelmehrheit der UNO-Generalversammlung festgestellt wird, dass eine Kriegshandlung im Widerspruch zum völkerrechtlichen Gewaltverbot steht (es sich also um einen Angriffskrieg handelt). Im Falle des russischen Angriffskriegs hat dies die UNO-Generalversammlung im März 2022 festgestellt.

Dieser Vorschlag, um die Wiederausfuhr von Kriegsmaterial zu ermöglichen, ist neutralitätsrechtlich deutlich kompatibler. Er weist in eine Richtung, in der wir das erhaltenswerte Instrument der Neutralität mit der modernen Sicherheitsarchitektur verheiraten könnten. Und das ist dringend nötig. Mittelfristig ist das Neutralitätsrecht an das System der kollektiven Sicherheit ohnehin anzupassen. Denn sie trifft im Kern unsere künftige Sicherheits- und Aussenpolitik. Grundlage dafür ist aber eine fundierte Debatte statt Behauptungen von Politikern und Quote-Sammel-Journalismus.

P.S.: Für einmal muss man die NZZ loben. Diese versucht immerhin, eine qualifizierte Neutralitätsdebatte zu führen.