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Kolumne #Korrigendum: Demokratie von Parlaments Gnaden? Volksrechte nach Gutdünken? No way

Publiziert in der Sonntagszeitung am 12.4.2024

https://www.tagesanzeiger.ch/staatsvertraege-referendum-nach-gutduenken-des-parlaments-445467997669

Badrans #Korrigendum

Demokratie von Parlaments Gnaden? Volksrechte nach Gutdünken? No way

Die Debatte über ein obligatorisches Referendum bei den Bilateralen 3 ignoriert die Verfassungs­geschichte. Volk und Stände haben eine Erweiterung des obligatorischen Referendums mehrfach abgelehnt.

Abstimmung an der Glarner Landsgemeinde vom 4. Mai 2025: Stimmberechtigte heben orangefarbene Stimmkarten in die Höhe.
Eigene Form der direkten Demokratie in der Schweiz: Abstimmung an der Landsgemeinde in Glarus.
Foto: Gian Ehrenzeller (Keystone)

Unsere direkte Demokratie macht uns stolz. Von links bis rechts. Nur reden wir über sie aktuell von oberflächlich bis verklärend. Das ist bemerkenswert.

So übertrug die Staatspolitische Kommission des Ständerats kürzlich ihre Sitzung öffentlich im Web: eine Anhörung zur Frage, ob die Bilateralen 3 einem obligatorischen Staatsvertragsreferendum – also mit Volks- und Ständemehr – unterstellt werden sollen oder nicht. Unter anderen wurde der Historiker Oliver Zimmer historisch. Er verklärte wortreich den Ursprung des föderalen Ansatzes der Schweiz, der «antipaternalistisch» sei.

Er hat recht, wenn er meint, in der Schweiz ohne Verfassungsgerichtsbarkeit sei im Gegensatz zur EU das Demokratieprinzip gewichtiger als das Rechtsstaatsprinzip (er nennt es «Richterstaat»). Nur tut das nichts zur Sache. Im Gegenteil: Im Kern geht es in dieser Debatte um unser Demokratie-Prinzip. Und das ist ein System der Volksrechte und nicht der paternalistischen (!) Gewährung eines Referendums von Parlaments Gnaden.

Frage des obligatorischen Referendums bei Staatsverträgen

Es gibt wenig, über das wir in den letzten Jahrzehnten so häufig abgestimmt haben wie präzis über diese Frage des obligatorischen Referendums bei «wichtigen» Staatsverträgen. Das klingt langweilig. Aber ich versichere: Vertieft man sich einmal in die Materie, lesen sich die Botschaften und Debatten-Protokolle wie ein Krimi.

Eine Kurzchronologie in Stichworten:

1977: Abstimmung über die «Neuordnung der Volksrechte» (61% Ja, fast alle Stände), Gegenentwurf zur Volksinitiative «gegen die Beschränkung des Stimmrechts bei Staatsverträgen mit dem Ausland» (21,9 % Ja-Stimmen, 0 Stände).

Gültig bis 2003: fakultatives Referendum für unbefristete und unkündbare Verträge – solche, die den Beitritt zu einer internationalen Organisation vorsehen oder eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung herbeiführen. Dann wurde das obligatorische Referendum für zwei Sachverhalte eingeführt: den Beitritt zu Organisationen der kollektiven Sicherheit (z. B. Nato) oder zu supranationalen Gemeinschaften (z. B. EU).

1999: Totalrevision der Bundesverfassung – genau diese Volksrechte waren der umstrittenste Teil und wurden von der Revision ausgenommen. Unter dem Titel «Beseitigung von Mängeln der Volksrechte» setzte sich eine parlamentarische Initiative durch. Erstens: keine Erweiterung des obligatorischen Referendums, sondern explizit die Absage an Volksrechte nach Gutdünken. Zweitens: eine Erweiterung des fakultativen Referendums für Staatsverträge, «die wichtige rechtssetzende Bestimmungen» enthalten oder deren Umsetzung «den Erlass von Bundesgesetzen erfordert». Drittens: Wiederherstellung des Grundsatzes des nicht plebiszitären Charakters der Volksrechte schweizerischer Ausprägung. Volksrechte werden per Verfassung zugesichert und nicht durch das Parlament «gewährt».

2003: bis heute geltende Verfassung mit wuchtigen 70,35% und von sämtlichen Ständen angenommen.

2010: klare Ablehnung von Vorstössen, die dem Parlament die Möglichkeit geben sollten, «ermessenshalber» ein fakultatives Referendum bei «wirklich umstrittenen» Staatsverträge zu gewähren.

2012: wuchtige Absage an die Erweiterung des obligatorischen Referendums bei Staatsverträgen, wenn «wichtige Bereiche» betroffen sind. Ablehnung Volksinitiative «Staatsverträge vors Volk» mit 75,3% Nein und allen Standesstimmen.

2021: deutliche Absage des Parlaments an die «Erweiterung obligatorisches Referendum für völkerrechtliche Verträge mit verfassungsmässigem Charakter» als Bundesratsvorlage gestützt auf eine überwiesene Motion.

Keine Politisierung von Volksrechten

Parlament, Bevölkerung und Kantone haben also mehrfach und deutlich eine Erweiterung des obligatorischen Referendums abgelehnt. Dahinter steckt auch die Idee, dass wir ein System mit garantierten Volksrechten haben und nicht wie in anderen Ländern nur dann abstimmen dürfen, wenn Regierung oder Parlament das nach Gutdünken gewährt (z. B. Brexit).

Zumal das «Gutdünken» einer Politisierung der Volksrechte gleichkommt. Diejenigen, die gegen eine Vorlage sind, werden eher für höhere Hürden stimmen. Das ist höchst undemokratisch. Insbesondere dann, wenn die Stimmkraft bei obligatorischen Referenden in kleinen Kantonen 20- bis 40-mal grösser ist als in einem grossen Kanton. Das gibt den kleinen Kantonen eine riesige Vetomacht, die – werter Herr Zimmer – genau dem «Richterstaat» gleichkommt, den Sie anprangern.

Die aktuelle Kompassinitiative stellt genau diese Frage. Wer sind wir als Parlament, dass wir der Volksabstimmung vorgreifen dürfen? Das Parlament ist nicht verfassungsgebende Instanz, sondern die Bevölkerung. Punkt. Will man also die Volksrechte ändern, dann muss es die Bevölkerung tun. Und das hat sie bereits mehrfach. Sicher nicht dürfen wir uns als Parlament das Recht nehmen, von unseren Gnaden Abstimmungen zu gewähren.