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Lex Sommaruga ahoi! (Kolumne «Wohnen»)

Publiziert als Kolumne in der Zeitschrift «Wohnen» im November 2013

 

Lex Sommaruga ahoi

Die Lex Koller sei ein alter Zopf und gehöre abgeschafft. So hiess es noch in Botschaft und Vernehmlassung zur Abschaffung der Lex Koller im Jahre 2007. Alle Parteien (ausser der Schweizer Demokraten) und alle Verbände (ausser Pro Natura) waren für die Abschaffung dieses Gesetzes. Als flankierende Massnahme würde man das Raumplanungsgesetz verschärfen.

Schutzwall gegen Nachfrage

Hallo, seid ihr wahnsinnig dort in Bern? Das dachte ich mir als ich noch Gemeinderätin der Stadt Zürich war. Ich musste mich einschalten, um diesen gewaltigen Irrtum zu korrigieren. Die Lex Koller nämlich ist ein mächtiges Gesetz. Sie bildet einen Schutzwall gegen Nachfrage durch Personen im Ausland (nicht gegen Ausländer(!), nein, sondern juristische und natürliche Personen IM Ausland). Die Philosophie des Gesetzes ist eindeutig und in den alten Materialien nachzulesen: Die (nach dem damaligen Justizminister) Lex von Moos soll «die Immobilie als blosse Kapitalanlage» verhindern. Immobilien dürfen also nur diejenigen Personen kaufen, die hier ihren Lebensmittelpunkt haben und auch Steuern bezahlen. Damit wurde der Erwerb an die Steuerpflicht gekoppelt und nicht an den Pass. Es sollte verhindert werden, das Anlagekapital allein deshalb in den Schweizer Immobilienmarkt fliesst, um die verschiedenartigen Gewinne wie Planungsgewinne, Grundstückgewinne, Mieterträge etc. abzuziehen. Und das ist sehr gut so. Mobiles Kapital passt nicht zu immobilen Gütern. Auf der anderen Seite steht die Regelung des Angebots via Raumplanungsgesetz. Man stelle sich nur vor, man würde die Nachfrage hochschrauben und gleichzeitig das Angebot einschränken!  Das hätte eine Preisexplosion zur Folge.

Dampfer drehen

Jedenfalls konnte ich damals einzelne Parlamentarier (und nicht die Parteien!) derart verunsichern, dass sie die Lex Koller Abschaffung wieder an den Bundesrat zur Abklärung zurückschickten. Als ich dann nach Bern als Nationalrätin ankam, habe ich als erstes die Abschaffung der Abschaffung dieses klugen und wirkungsmächtigen Gesetzes veranlasst. (Meine Güte ist das kompliziert in Bern einen mal losgeschickten Dampfer zu wenden). Nachdem alle Parteien für die Abschaffung waren, wollte niemand mehr ernsthaft das Gesetz abschaffen.

Zweite Phase: Verschärfung

Und jetzt geht’s in die zweite Phase: Lockerungen Rückgängig machen. Die Lex Koller wurde nämlich im Laufe der Jahre ständig gelockert. Ende 90er-Jahre wurden die Gewerbeimmobilien ausgenommen. 2005 bekamen die Börsenkotierten Immobiliengesellschaften ein Privileg, ausländisches Anlagegeld entgegenzunehmen. Mit fatalen Folgen. Die Gewerbeimmobilien werden missbraucht, um Geld in den währungs-, inflations- und ertragssicheren Schweizer Markt zu parkieren. Natürlich mit preistreibender Wirkung. Das gleiche bei den börsenkotierten Immobilienfirmen, die auch ausländisches Geld für Wohnimmobilien nehmen dürfen. Diese, die es übrigen erst seit dem Jahr 2000 gibt, konkurrieren mit den Pensionskassen und Genossenschaften